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   BVerwG, 04.05.1987 - 2 B 27.87   

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BVerwG, 04.05.1987 - 2 B 27.87 (https://dejure.org/1987,9022)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1987 - 2 B 27.87 (https://dejure.org/1987,9022)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1987 - 2 B 27.87 (https://dejure.org/1987,9022)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Erfordernis der Formulierung einer konkreten Rechtsfrage - Rüge der Verletzung von Landesrecht durch das ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1987 - 2 B 27.87
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1987 - 2 B 27.87
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 04.05.1987 - 2 B 27.87
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77

    Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1987 - 2 B 27.87
    Die Ausführungen hierzu müssen deshalb im Beschwerdeverfahren unberücksichtigt bleiben (vgl. Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - ).
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